Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erweiterte Fassung für Web-Agentur & SaaS-Anbieter – Kottoman GmbH
Stand: 2. März 2026
Transparenz
Klare Bedingungen für beide Seiten
Fair & Rechtssicher
Nach deutschem Recht geprüft
B2B-fokussiert
Speziell für Geschäftskunden (§ 14 BGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kottoman GmbH (nachfolgend „Anbieter") mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"), die Unternehmer (§ 14 BGB) sind.
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und der Betrieb von Webseiten, die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS) sowie die Bereitstellung und Wartung von CRM-Systemen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungen
2.1 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters
- Beginn der Ausführung der Dienstleistung
- Annahme eines Zahlungslinks (Payment Link) oder einer Rechnung über den Zahlungsdienstleister Stripe durch den Kunden, insbesondere durch Aktivierung der Checkbox zur Anerkennung dieser AGB und der Datenschutzerklärung sowie durch Abschluss des Zahlungsvorgangs
2.2 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang, die Liefergegenstände und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Beschreibung in der Rechnung bzw. dem Zahlungslink. Diese Angaben bilden zusammen mit diesen AGB die vollständige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien.
Korrekturphasen bei Individual-Webseiten
Bei der Erstellung von Individual-Webseiten sind fünf (5) Korrekturphasen im vereinbarten Preis enthalten. Eine Korrekturphase umfasst die Umsetzung einer gesammelten Liste von Änderungswünschen. Jede weitere Änderung wird nach dem geltenden Stundensatz berechnet.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Anzahlung
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Erstellung notwendigen Unterlagen (Texte, Bilder, Grafiken) in einem gängigen digitalen Format bereitzustellen.
Verzögerung durch mangelnde Mitwirkung
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags durch mangelnde Mitwirkung des Kunden um mehr als 21 Tage, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt abzurechnen oder den Vertrag zu kündigen.
In diesem Fall wird eine bereits geleistete Anzahlung als pauschaler Schadensersatz einbehalten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein Schaden entstanden ist.
§ 4 Besonderheiten bei SaaS und CRM-Systemen
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
5.1 Abnahme
Webdesign-Projekte gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der finalen Version schriftlich erhebliche Mängel rügt (Abnahmefiktion).
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.2 Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die erstellten Werke zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
6.2 Zahlungsabwicklung
Zahlungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland). Der Anbieter übermittelt dem Kunden einen Zahlungslink oder eine Rechnung über Stripe. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Durch den Abschluss eines Zahlungsvorgangs über einen Stripe-Zahlungslink erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung, sofern er die entsprechenden Bestätigungen im Zahlungsvorgang aktiviert hat. Diese Zustimmung wird von Stripe mit Zeitstempel dokumentiert.
6.3 Einmalige Projektgebühren
Für einmalige Leistungen (z. B. Erstellung einer Webseite, Einrichtung eines CRM-Systems, App-Entwicklung) wird eine einmalige Vergütung gemäß dem jeweiligen Angebot fällig. Die Zahlung erfolgt über einen einmaligen Stripe-Zahlungslink oder eine Stripe-Rechnung. Der Anbieter ist berechtigt, Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
6.4 Monatliche Servicegebühr (Servicepauschale)
Alle vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen unterliegen – sofern im jeweiligen Angebot vereinbart – einer monatlichen Servicegebühr (Servicepauschale). Diese umfasst je nach Leistungspaket unter anderem: Hosting, Wartung, technischen Support, Sicherheitsupdates und Betrieb der bereitgestellten Systeme.
Die Höhe der monatlichen Servicegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die erste Servicegebühr wird mit Inbetriebnahme des Dienstes fällig.
Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Verträge mit monatlicher Servicegebühr 12 Monate ab Beginn der Leistungserbringung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird (siehe § 10.3).
6.5 Wiederkehrende Zahlungen (Abonnements)
Monatliche Servicegebühren sowie SaaS- und CRM-Abonnements werden als wiederkehrende Zahlungen über Stripe abgewickelt. Durch die Annahme des Abonnement-Zahlungslinks und die Hinterlegung einer Zahlungsmethode autorisiert der Kunde den automatischen monatlichen Einzug der vereinbarten Beträge über Stripe.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Einzug findet jeweils zum gleichen Kalendertag wie die erstmalige Zahlung statt.
6.6 Fehlgeschlagene Zahlungen
Schlägt ein automatischer Zahlungseinzug fehl, wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist gelten die Regelungen zum Zahlungsverzug.
Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum CRM-System, zur Webseite oder zu sonstigen bereitgestellten Diensten nach vorheriger Androhung mit einer Frist von 14 Tagen zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Auf die Geltendmachung von Verzugszinsen wird verzichtet.
§ 7 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode, den Datenbankstrukturen und den Designs verbleiben bei der Kottoman GmbH.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht.
Eine Herausgabe des Quellcodes (Source Code) ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Auftragsverarbeitung (AVV)
Da der Anbieter im Rahmen der CRM-Nutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingende Voraussetzung für die Nutzung.
9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Projektverträge
Projektverträge (z. B. Webdesign-Aufträge) enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen und Abnahme. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.2 SaaS- und CRM-Abonnements
SaaS- und CRM-Verträge werden für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Textform (E-Mail) genügt.
10.3 Monatliche Servicegebühren
Für Verträge mit monatlicher Servicegebühr (§ 6.4) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Die Textform (E-Mail) genügt.
Die bloße Kündigung oder Löschung der Zahlungsmethode bei Stripe stellt keine wirksame Kündigung des Vertrages dar. Eine Kündigung muss ausdrücklich gegenüber dem Anbieter erklärt werden.
10.4 Folgen der Kündigung bei wiederkehrenden Leistungen
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der bereitgestellten Dienste (SaaS, CRM, Hosting, Wartung). Der Anbieter stellt die wiederkehrenden Zahlungen über Stripe ein. Bereits bezahlte Gebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.
Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine im System gespeicherten Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen.
10.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen vertragliche Pflichten
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
- Insolvenz oder drohender Insolvenz einer Partei
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Textform (E-Mail) genügt zur Wahrung der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
11.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Fragen zu unseren AGB?
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.